Familie Känguru
AGB Trageberatung
Grundsatz
Mit der Annahme eines Angebots der Trageberatung Familie Känguru erklärt sich der/die Auftraggeber*in (nachfolgend Kunde/ Kundin genannt) bereit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in jedem Fall Vertragsbestandteil und gelten als stillschweigend übernommen, unabhängig davon, ob der Vertrag per Internet, persönlicher, oder telefonischer Anfrage zustande gekommen ist.
Preise
Es gelten die auf der Homepage unter "Trageberatung" aufgeführten Preise. Bei Trageberatungen ist der Betrag direkt im Anschluss an die Beratung bar, per PayPal, oder Überweisung zu entrichten.
Zeit ist kostbar. Deswegen behalte ich mir vor, bei einer Verspätung, ab 15 Minuten, entsprechend abzurechnen (15€ / 15 Minuten). Sollte im Anschluss noch eine weitere Beratung, von anderen Eltern, gebucht sein, kann es sein, dass eure Beratung verkürzt werden muss.
Rücktritt
Der Termin kann mehr als 24 Stunden vor der Beratung kostenfrei telefonisch, oder per WhatsApp storniert werden. Weniger als 24 Stunden vorher werden 50€ in Rechnung gestellt. Diese werden bei Neuvereinbarung eines Beratungstermins angerechnet. Sollte keine Stornierung stattfinden, so wird bei Nichterscheinen der gesamte Beratungspreis (90€) in Rechnung gestellt.
Verantwortungsbereich bei einer Beratung
Die Verantwortung liegt ausschließlich in einer fachkundigen, herstellerunabhängigen Beratung.
Es liegt ausdrücklich in der Verantwortung des Kunden, auf gesundheitliche Probleme, oder andere Besonderheiten, sowohl bei Kind, als auch bei Kunde/Kundin, hinzuweisen, welche für die Beratung relevant sind. Außerdem hängt der Erfolg der Beratung maßgeblich von der Motivation des Kunden/der Kundin ab, das vermittelte Wissen entsprechend umzusetzen und anzuwenden.
Haftung
Die Trageberatung Familie Känguru lehnt jegliche Haftung ab. Für Verletzungen, Unfälle sowie gesundheitliche Schäden und/oder Folgeschäden während und nach der Beratung sowie durch unsachgemäße Benutzung von Tragetuch/Traghilfe wird keine Haftung übernommen.
Haftungsausschluss
Haftung wird gegenüber den Teilnehmer*innen, aller Veranstaltungen und Kursen, auch auf Wegen, nicht übernommen. Unsere Haftung für fremdes Verschulden wird außerdem nach §§276 und 278 BGB ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Für Sach- und Personenschäden wird die Haftung ausgeschlossen.
AGB Fotografie
Allgemeines
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Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
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„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellte Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, usw.)
Urheberrecht
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Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. Hierzu gehört auch eine eigene Bearbeitung, beispielsweise durch eigene Filter.
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Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
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Die Negative/ Rohdateien verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative/ Rohdateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
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Für einen fest vereinbarten Shooting Termin ist eine Anzahlung von 75€ des Vorraussetzung. Wird diese Anzahlung nicht erbracht, wird der Termin neu vergeben.
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Die Anzahlung wird mit dem Shootingpreis verrechnet. Sie kann nicht bar ausgegeben werden.
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Sollte es zur Absage eines gebuchten Termines durch den Auftraggeber kommen, gelten folgende Regelungen:
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Bei Absage bei Krankheit, Unfall oder Tod jeweils mit ärzlichem Attest bzw. anderem Nachweis wird keine Ausfallgebühr berechnet.
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Bei Absage aus anderen Gründen bzw. ohne Nachweis wird die Anzahlung zur Terminbestätigung als Verdienstausfall einbehalten.
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Bei rechtzeitiger Absage (mind. 48h/2 Tage vorher) wird ein neuer Shooting Termin vereinbart.
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Fällige Rechnungen sind innerhalb von 3 Tagen nach dem Shooting Termin ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Daten Eigentum des Fotografen.
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Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Shooting und der Bearbeitung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Haftung
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Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Der Fotograf verwahrt die Negative/ Rohdateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative/ Rohdateien nach 1 Jahr ab Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Nebenpflichten
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Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Person zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Datenschutz
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Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
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Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung.
Bildbearbeitung
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Die Bearbeitung von Bilddateien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
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Der Bildstil, welcher sich aus der individuellen Bearbeitung ergibt, ist dem Auftraggeber bekannt. Daraus ergibt sich, dass er ausschließlich Fotos dieses Bildstils erhält. Weitere, besondere Bearbeitungswünsche können zu Mehrkosten, je nach Aufwand, führen.
Nutzung und Verbreitung
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Die Verbreitung von Fotos des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
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Die Weitergabe digitaler Bilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
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Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger und Rohdaten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
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Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger und Rohdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
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Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
Schlußbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Quelle der AGB – AGB des Photographen-Handwerks, Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15.05.2002, Seite 10.436